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Absichtserklärung

Werden Sie Teil der neuen Dorfmitte in Kleinrinderfeld

Gemeinsam für unser Dorf

Wir freuen uns riesig, dass Sie den RinnerMarkt24 finanziell unterstützen möchten! Um das Projekt auf solide Beine zu stellen, sammeln wir im ersten Schritt formelle Absichtserklärungen.

Wie ist der genaue Ablauf?

  • Schritt 1: Die Absichtserklärung
    Mit dem Ausfüllen dieses Formulars erklären Sie uns Ihre Absicht, das Projekt mit dem genannten Betrag zu unterstützen.
  • Schritt 2: Die Unternehmensgründung
    Die offizielle Umsetzung erfolgt durch Christoffer Flohr, Erhan Delice und Andreas Roch. Hierfür wird in Kürze die ACE Handel GmbH gegründet und ein Geschäftskonto eröffnet.
  • Schritt 3: Der Vertragsabschluss
    Sobald die GmbH eingetragen ist, erhalten Sie von uns den finalen, rechtsbindenden Vertrag auf dem von Ihnen gewünschten Weg (Post/E-Mail) zugesendet.
  • Schritt 4: Die Zahlung
    Erst mit dem Vertragsabschluss wird Ihr Unterstützungsbetrag fällig. Sie können dann selbst überweisen oder uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen.
Transparenz ist uns wichtig:
Dieses Formular ist rechtlich gesehen "nur" eine Absichtserklärung. Sie können sich den Entwurf des Partiarischen Darlehens-Vertrages bereits vorab ansehen. Bitte lesen Sie sich auch die rechtlichen Hinweise sowie die FAQs auf dieser Seite durch.

Ihre Daten


Das Geld wird erst nach Gründung der GmbH und beidseitiger Vertragsunterzeichnung eingezogen.

Häufige Fragen zur Beteiligung

1. Was genau ist ein partiarisches Darlehen?

Bei einem partiarischen Darlehen gewähren Sie der künftigen ACE Handel GmbH einen Kredit. Im Gegenzug erhalten Sie keine festen Zinsen oder einen Gewinn. Ihr Gewinn ist der Dorfladen selbst.

2. Wann muss ich das Geld überweisen?

Vorerst gar nicht. Mit dieser Absichtserklärung gehen Sie noch keine Zahlungsverpflichtung ein. Erst wenn die ACE Handel GmbH offiziell gegründet, im Handelsregister eingetragen ist und das Geschäftskonto eröffnet wurde, erhalten Sie den verbindlichen Darlehensvertrag und die Bitte zur Überweisung per Post zugesendet.

3. Was passiert mit meinem Geld, falls der RinnerMarkt24 nicht erfolgreich ist?

Unser Dorfprojekt funktioniert nur, wenn wir gemeinsam Verantwortung übernehmen. Da wir Ihr Geld dringend als Eigenkapital für den Startschuss und für Bankkredite benötigen, vergeben Sie ein „Nachrangdarlehen“. Das bedeutet ehrlich gesagt: Sollte der Markt wider Erwarten schließen müssen, werden zuerst alle Rechnungen von Lieferanten und Banken bezahlt, bevor Ihr Darlehen bedient wird. Im äußersten Fall könnte Ihr Geld dadurch teilweise oder ganz verloren gehen.

4. Bekomme ich mein Geld später zurück?

Ja. Eine Rückzahlung ist nach einer Mindestlaufzeit von 12 Jahren möglich. Transparenzhinweis: Bei der Beteiligung handelt es sich rechtlich um Risikokapital.

Weitere 7 Fragen anzeigen

5. Wem gehört der Dorfladen eigentlich?

Ein Projekt von Bürgern für Bürger! Der Laden gehört den Gesellschaftern und wird als GmbH geführt. Er wird aber erst durch Sie als finanzielle Unterstützer und Geldgeber möglich gemacht.

6. Bekommen wir auch staatliche Unterstützung?

Ja! Wir prüfen derzeit intensiv alle möglichen öffentlichen Zuschüsse. Entsprechende Fördermittel werden beantragt, um das Projekt langfristig abzusichern.

7. Bis wann kann ich mich finanziell beteiligen?

Ein Einstieg ist grundsätzlich immer möglich. Aber: Damit das Projekt überhaupt starten kann, benötigen wir genau jetzt in der Anlaufphase zügig eine feste Mindestsumme. Je früher Sie dabei sind, desto besser können wir planen.

8. Wofür wird mein Geld konkret verwendet?

Für den Umbau und die Einrichtung der Ladenflächen. Für den Kauf der Kühlgeräte und der kompletten Gastro-Ausstattung. Für die Vorfinanzierung unseres allerersten Warenbestands. Als wichtiges finanzielles Polster und Risikovorsorge für die Anlaufphase.

9. Hafte ich mit meinem Privatvermögen?

Nein! Wer finanziell investiert, haftet nicht mit seinem Privatvermögen. Das Risiko ist strikt auf die Höhe Ihrer finanziellen Einlage begrenzt.

10. Muss ich später eventuell noch Geld nachschießen?

Nein! Eine sogenannte „Nachschusspflicht“ ist bei Beteiligungen an Dorfläden sogar gesetzlich verboten.

11. Muss ich im Laden mitarbeiten, wenn ich Geld gebe?

Nein! Eine finanzielle Beteiligung verpflichtet Sie zu absolut keiner Arbeitsleistung. Wer freiwillig ehrenamtlich mithelfen möchte, ist natürlich jederzeit herzlich willkommen!